Kryptowährung: Wie funktionieren Bitcoins und Co ?

9 stycznia 2026

Für die den Validatoren zur Verfügung gestellten Token, wird den einzelnen Investoren eine Entschädigung aus dem Staking-Pool ausgerichtet. Diese Entschädigung qualifiziert grundsätzlich als Ertrag aus bexlorit beweglichem Vermögen (Art. 20 Abs.1 DBG). Wird das Staking nicht über einen Staking-Pool betrieben, ist zu prüfen, ob bei der natürlichen Person, die als Validator fungiert, eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Liegt eine solche vor, so sind diese Entschädigungen als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 Abs. 1 DBG) steuerbar.

Soweit dem von Beteiligungsinhabern entrichteten Kaufpreis für die Nutzungs-Token eine entsprechende Gegenleistung entgegensteht, liegt auch kein Zuschuss vor63. Ausgabe und Handel unterliegen folglich nicht der Umsatzabgabe64. Hiervor ausgeführt, handelt es sich bei der Entgegennahme von Mitteln aus der kollektiven Mittelbeschaffung im Rahmen der Ausgabe von Nutzungs-Token weder um Fremdkapital noch um Eigenkapital.

Welche Risiken haben Kryptowährungen?

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Die Ausgabe von Anlage-Token mit Beteiligungsrechten unterliegt der Emissionsabgabe, da Beteiligungsrechte gemäss Art. 5 Abs. Soweit dem von Beteiligungsinhabern entrichteten Kaufpreis für die Anlage-Token mit Beteiligungsrechten keine entsprechende Gegenleistung entgegensteht, liegt ein Zuschuss vor50. Sofern Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage keinen Bezug auf steuerbare Urkunden im Sinne des Stempelsteuergesetzes nehmen, unterliegen Sekundärmarkttransaktionen mit diesen Token nicht der Umsatzabgabe. Bei Fremdkapital-Token handelt es sich um bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonalen Vermögenssteuer22 ist.

Privatperson oder selbständige Erwerbstätigkeit?

Werden den Arbeitnehmenden Lohnzahlungen oder Gehaltsnebenleistungen in Form von Anlage-Token mit Beteiligungsrechten ausgerichtet, handelt es sich um echte Mitarbeiterbeteiligungen. Diese stellen steuerbares Erwerbseinkommen dar54, welches auf dem Lohnausweis (Ziffer 1 oder Ziffer 3) auszuweisen ist. Als Betrag aufzuführen ist der Wert im Zeitpunkt des Zuflusses (Vereinnahmung einer Leistung oder des Erwerbs eines festen Rechtsanspruchs auf eine Leistung), umgerechnet in Schweizer Franken55. Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage sind keine Steuerobjekte gemäss Art. 4 Abs.

Wie kann ich meine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

Das vorliegende Arbeitspapier gibt Auskunft über die verschiedenen Kryptowährungen und deren Besteuerung auf Bundesebene. Kryptowährungen unterliegen auf Bundesebene der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben. Daneben gibt es viele weitere Kryptowährungen, die an digitalen Börsen gehandelt werden. Immer öfters kann man mit Kryptowährungen zum Beispiel auch in Online-Shops, Läden oder Restaurants bezahlen.

Bei einer echten Mitarbeiterbeteiligung beteiligt sich der Mitarbeitende im Ergebnis am Eigenkapital des Arbeitgebers68. Da der Leistungsaustausch bei Nutzungstoken auf einem Auftragsverhältnis basiert, stellen diese Token keine Beteiligungsrechte im eigentlichen Sinne dar. Deshalb qualifizieren an Mitarbeitende abgegebene Nutzungs-Token nicht als echte Mitarbeiterbeteiligungen gemäss Artikel 17b Absatz 1 DBG. Nutzungs-Token qualifizieren als bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonal geregelten Vermögenssteuer ist65 und am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert bewertet wird. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist der Nutzungs-Token zum umgerechneten ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken zu deklarieren. Die Ausgabe von Nutzungs-Token unterliegt nicht der Emissionsabgabe, da keine Beteiligungsrechte gemäss Art. 5 Abs.

Wird etwa zu beurteilen sein, welche steuerliche Qualifikation des mit dem Token verbundenen Rechts im Vordergrund steht. Typischerweise handelt es sich um Dividenden-, Stimm- und Liquidationsrechte oder digitale Zins- und Forderungsrechte. Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Kryptowährungen gehören, sind grundsätzlich steuerfrei (§ 33 Abs. 1 lit. i StG).

Gehalten werden Kryptowährungen von Besitzern meistens in Wallets, das ist eine digitale Brieftasche, also eine Art Online-Konto. Kryptowährungen sind Vermögenswerte, welche nicht in physischer Form vorhanden sind, sie existieren ausschliesslich digital. Diese digitalen Geldeinheiten werden über ein weltweit verfügbares und dezentrales Zahlungssystem verwaltet, ohne Zentralbanken, ohne Banken als Intermediäre.

Bei Anlage-Token mit Beteiligungsrechten handelt es sich um bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonalen Vermögenssteuer51 ist. Das Vermögen ist am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert zu bewerten. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist der Anlage-Token zum umgerechneten ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken zu deklarieren.

Die Air-drops unterliegen im Zeitpunkt ihrer Zuteilung im Umfang ihres Verkehrswerts als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer. Beim Schürfen oder Mining von Zahlungs-Token (sogenannte Proof of Work-Methode) werden im weitesten Sinne Zahlungsmittel geschöpft. Solche Token werden demzufolge nicht über eine Kryptobörse erworben, sondern stellen die Entschädigung für das Schürfen dar. Bei dieser Entschädigung handelt es sich um steuerbares Einkommen8.